Nach den Beratungen der Kirchen mit der Bayerischen Staatsregierung wurde nun festgelegt, dass Präsenzgottesdienste weiterhin uneingeschränkt zulässig sind – im Rahmen der Vorgaben der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Demnach können die Gottesdienste an den Kar- und Ostertagen unter Berücksichtigung der bisherigen Schutzmaßnahmen wie geplant gefeiert werden. Bitte melden Sie sich aber ggf. über unsere Homepage zu den Gottesdiensten an.