Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zu den Kirchenverwaltungswahlen im Pfarrverband Stephanskirchen.

Wer steht zur Wahl? Die Wahllisten:

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Bitte beachten: Es handelt sich bei der KV-Wahl in Schloßberg um eine reine Bestätigungswahl, da nicht mehr Kandidaten gefunden werden konnten, als mindestens zu wählen sind.

Wie und wo wird gewählt?

1. Briefwahl:

Sie können bis Mittwoch, 14.11.2018 beim Pfarramt Haidholzen einen Briefwahlschein beantragen. Der Antrag muss persönlich im Pfarramt oder schriftlich (auch Fax oder E-Mail) erfolgen. Geben Sie hierzu bitte Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) an.

Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 18.11.2018 (dem Wahlsonntag) um 12.00 Uhr im Pfarramt Haidholzen, Schlesierstraße 15, eingegangen sein.

 

2. Wahl im Wahllokal:

Wählen Sie Ihre Kirchenverwaltung in folgenden Wahllokalen:

  • Haidholzen, kath. Pfarrheim, Schlesierstraße 15: Am Samstag, 17.11.2018 von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr
  • Stephanskirchen, Vereinsheim, Schömeringer Straße 16: Am Sonntag, 18.11.2018 von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

1. Briefwahl:

Sie können bis Donnerstag, 15.11.2018 beim Pfarramt Schloßberg einen Briefwahlschein beantragen. Der Antrag muss persönlich im Pfarramt oder schriftlich (auch Fax oder E-Mail) erfolgen. Geben Sie hierzu bitte Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) an.

Außerdem wird am Sonntag, 11.11.2018, nach dem Sonntagsgottesdienst den wahlberechtigten Pfarrangehörigen die Möglichkeit angeboten, sich in der Kirche die Briefwahlunterlagen aushändigen zu lassen.

Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 18.11.2018 (dem Wahlsonntag) um 12.00 Uhr im Pfarramt Schloßberg, Salzburger Straße 8 eingegangen sein.

2. Wahl im Wahllokal:

Das diesjährige Wahllokal ist die Pfarrkirche St. Georg – aufgrund des Neubaus unseres Pfarrheims. Dort findet die Wahl am Sonntag, 18.11.2018 von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr statt (nicht während des Gottesdienstes!).

Wer darf wählen?

Stimmberechtigt sind die jeweiligen Pfarrangehörigen, wenn sie am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder ein vergleichbares Dokument mit.