Auf dieser Seite erhalten Sie alle konkreten Informationen zu den Kirchenverwaltungswahlen 2024 im Pfarrverband Stephanskirchen: Den offiziellen Wahlaufruf und die Kandidatenlisten für Haidholzen/Stephanskirchen und Schloßberg. Außerdem können Sie nebenstehend ganz einfach online Briefwahlunterlagen beantragen, falls Sie am Wahltag nicht ins Wahllokal kommen können.

Bekanntmachung über die Wahl der Kirchenverwaltungsmitglieder für die Wahlperiode 2025-2030 im Pfarrverband Stephanskirchen

Die Wahlausschüsse laden hiermit alle Wahlberechtigten zur Teilnahme an der Wahl ein. Für den Pfarrverband Stephanskirchen werden zwei Kirchenverwaltungen gewählt: eine für die Pfarrei Haidholzen/Stephanskirchen und eine für die Pfarrei Schloßberg.

Die Wahl der jeweiligen Kirchenverwaltungsmitglieder findet am Sonntag, 24. November 2024 sowie vor und nach dem Vorabendgottesdienst am Samstag, 23. November 2024 statt.

Über die Öffnungszeiten der Wahllokale informieren wir Sie nebenstehend.

Es sind jeweils sechs Kirchenverwaltungsmitglieder zu wählen. Rechtzeitig eingereicht und als den gesetzlichen Vorschriften entsprechend aufgestellt wurden die nebenstehenden Wahllisten. Es kann nur aus diesen Wahllisten gewählt werden. Ungültig sind Stimmzettel, auf denen Personen gewählt wurden, die nicht in der Wahlliste stehen.

Jeder Wähler und jede Wählerin hat so viele Stimmen wie Kirchenverwaltungsmitglieder zu wählen sind. Die Wahl wird in geheimer und unmittelbarer Stimmabgabe vorgenommen. Die Stimmzettel müssen so zusammengelegt sein, dass die darin verzeichneten Namen verdeckt sind. Stimmzettel werden im Wahllokal für die Wählerinnen und Wähler bereitgehalten. Es dürfen nur diese Stimmzettel benutzt werden. Ungültig sind andere Stimmzettel, oder solche, die unterschrieben oder mit einem äußeren Kennzeichen versehen sind.

Zur Stimmabgabe ist jede Person berechtigt, deren Wahlstimmrecht in der Wählerliste aufgeführt ist oder die ihre Wahlberechtigung nachweisen kann. Zur Überprüfung der Wahlberechtigung sind auf einem Vordruck Familienname, Vorname, Alter und Anschrift  anzugeben. Vordrucke werden im Wahllokal bereitgehalten.

Im Zweifelsfall sind die Angaben durch den amtlichen Personalausweis oder ein vergleichbares Dokument nachzuweisen.

Wahlberechtigt ist, wer

  1. der römisch-katholischen Kirche angehört,
  2. in dieser Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz begründet und
  3. am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat (Art. 11 Abs. 2 GStVS).

Von der Hauptwohnsitzpflicht im Bereich der Kirchengemeinde kann auf Antrag in begründetem Einzelfall eine Befreiung erfolgen. Auskünfte hierzu erteilen die Wahlausschüsse!

Briefwahl:

Wählerinnen und Wähler erhalten auf Antrag einen Briefwahlschein. Der Briefwahlschein kann bis zum Mittwoch vor der Wahl (20.11.2024) hier auf dieser Seite (nebenstehend) oder schriftlich oder mündlich (auch Anrufbeantworter) ausschließlich beim Pfarrverbandssitz (Pfarramt Schloßberg) beantragt werden.

Kath. Pfarramt St. Georg Schloßberg, Am Kirchplatz 1, 83071 Stephanskirchen, Telefon:  08031/90 89 29-0 (zu den üblichen Öffnungszeiten)

Nach Prüfung der Wahlberechtigung werden dem Antragsteller/der Antragstellerin folgende Unterlagen zugesandt oder ausgehändigt: Briefwahlschein, amtlicher Stimmzettel, Wahlumschlag und Wahlbriefumschlag. Der Briefwähler/die Briefwählerin füllt persönlich den Stimmzettel aus, übermittelt den Wahlbrief per Post oder auf andere Weise über das zuständige Pfarramt dem Vorsitzenden des Wahlausschusses oder lässt den Wahlbrief spätestens am Wahltag bis zum Ende der Abstimmungszeit (Haidholzen 11.30 Uhr, Schloßberg 12.30 Uhr) im Wahlraum abgeben. Danach eingehende Wahlbriefe sind ungültig.

Die Kandidatenliste finden Sie hier (die Liste besteht aus zwei Seiten):

Da in Haidholzen/Stephanskirchen genauso viele Kandidaten auf der Wahlliste stehen, wie gewählt werden können, handelt es sich um eine Bestätigungswahl. Für die Kandidaten ist diese Bestätigung und der Rückhalt durch die Gemeinde jedoch sehr wichtig und wir bitten um rege Beteiligung an der Wahl. Die Kandidatenliste finden Sie hier:

Pfarrei St. Georg Schloßberg:

Am 24.11.2024 von 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr im Pfarrzentrum St. Georg Schloßberg (Pfarrsaal), Am Kirchplatz 3, 83071 Stephanskirchen

Die Wahlhandlung endet am 24.11.2024 um 12.30 Uhr.

Pfarrei Maria Königin des Friedens, Haidholzen/Stephanskirchen:

  • Am 23.11.2024 von 17.30 Uhr bis 19.30 Uhr im Vereinsheim Stephanskirchen (Schömeringer Str. 16, 83071 Stephanskirchen)
  • Am 24.11.2024 von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr im Pfarrheim Haidholzen (Schlesierstr. 15, 83071 Stephanskirchen)

Die Wahlhandlung endet am 24.11.2024 um 11.30 Uhr.

Beantragung Briefwahl:

Antrag auf Ausstellung eines Briefwahlscheins für die Kirchenverwaltungswahl (§7 GStVWO)

Die Frist für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist abgelaufen. Bitte besuchen Sie für die Stimmabgabe das entsprechende Wahllokal.