Der Bayer. Ministerrat hat am 06.12.2020 eine Vertiefung der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Bayern beschlossen, welche zum 09.12.2020 in Kraft getreten sind. Für die Feier von Gottesdiensten ist dabei besonders relevant:
- Gottesdienste bleiben nach wie vor zulässig.
- Der Gottesdienstbesuch gilt als „triftiger Grund“, die Wohnung zu verlassen.
- Neu ist, dass während des ganzen Gottesdienstes Maskenpflicht besteht (auch bei Gottesdiensten im Freien).
- Es besteht ab sofort ein Gesangverbot für den Gemeindegesang. Erlaubt bleiben jedoch liturgische Kantillationen, Kantoren- und Solistengesang oder der Gesang kleiner Ensembles.