Um das Infektionsrisiko unter den Gottesdienstbesuchern angesichts der Corona-Pandemie so gering wie möglich zu halten und die staatlichen Vorgaben einzuhalten, muss das mit der Bayerischen Staatsregierung abgestimmte Schutzkonzept eingehalten werden.

Es gelten demnach folgende Regeln:

  • Vor und in der Kirche sind mindestens 1,5 m Abstand zu anderen Personen einzuhalten. Das gilt sowohl in den Bänken, als auch beim Ein-, Aus- und beim Kommuniongang.
  • Daraus ergibt sich eine begrenzte Teilnehmerzahl.
  • Es wird Ordner/Ordnerinnen geben, die dafür sorgen, dass die zugelassene Zahl an Teilnehmern nicht überschritten wird und die Regeln eingehalten werden.
  • Beim Betreten und Verlassen sowie beim Kommuniongang muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden (Kinder ab 6 Jahren). Am Platz kann die Maske abgenommen werden.
  • Die heilige Kommunion kann nur in die Hand empfangen werden, Mundkommunion ist nicht zulässig. Priester und Kommunionhelfer desinfizieren sich vorher die Hände und verwenden eine Mund-Nasen-Bedeckung. Beim Kommuniongang ist darauf zu achten, dass der Abstand eingehalten wird und nur in die gleiche Richtung gegangen wird.
  • Der Gesang wird auf wenige und kurze Lieder reduziert sein. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit, in den Kirchen werden keine Gotteslobe zur Verfügung gestellt (im Buchhandel oder auch in den Pfarrbüros erhältlich)!
  • Bitte bilden Sie nach dem Gottesdienst und beim Verlassen der Kirche keine Ansammlungen.

Nicht an den Gottesdienst teilnehmen kann…

  • wer unspezifische Allgemeinsymptome, Fieber oder Atemwegsprobleme hat
  • wer mit dem Coronavirus SARS-Cov-2 infiziert oder an COVID-19 erkrankt ist und/oder unter Quarantäne gestellt ist
  •  wer in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem zu einem bestätigten COVID-19-Fall gehabt hat (Kontaktperson der Kategorie I oder II – siehe unten*)

Bei Beerdigungen kann wieder eine Eucharistiefeier (Requiem) oder ein Wortgottesdienst in der Kirche gefeiert werden. Es gelten die Teilnehmerbegrenzung und die oben genannten Regeln. Bei der Bestattungsfeier am Friedhof ist die Teilnehmerzahl auf max. 50 Personen begrenzt.

* Kontaktperson Kategorie I: enger Kontakt, z.B. Personen mit kumulativ mindestens 15-minütigem Gesichts-Kontakt („face-to-face“) im Rahmen eines Gespräches, oder direkter Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten, insbesondere zu respiratorischen Sekreten eines bestätigten COVID-19-Falls, wie z.B. Küssen, Kontakt zu Erbrochenem, Mund-zu-Mund-Beatmung, Anhusten, Anniesen, etc.
Kontaktperson Kategorie II: Kontakt zu COVID-19-Fall innerhalb der letzten 14 Tage mit weniger als 15 Minuten face-to-face-Kontakt.